FAQ 2018-01-06T20:09:17+01:00

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Besonders für junge Unternehmer und Existenzgründer stellen sich am Anfang viele Fragen. Einige davon habe ich nachfolgend aufgelistet. Des Weiteren finden sich auch einige Fragen und Antworten zu:

  • meiner Person
  • meinen Dienstleistungen
  • und der Art und Weise der Zusammenarbeit.

Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen mich zu kontaktieren um weitere Fragen zu klären.
Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Tatiana Korabtsova | Buchhaltung-abgeben.de

Als Unternehmer sind Sie steuerpflichtig. Um den Behörden Ihr Betriebsergebnis vorlegen zu können, wird von Ihnen die Erfüllung einer gewissen „Norm“ erwartet: Einnahmen und Ausgaben müssen korrekt geordnet in einer Gewinnermittlung gegenübergestellt werden. Damit Ihr Steuerberater diese Gewinnermittlung erstellen kann, ist eine gute Buchführung notwendig. Diesen Part übernehme ich für Sie.

Des Weiteren hilft Ihnen die Buchführung, Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens für Sie erkenntlich zu machen. Hierdurch können Sie als Unternehmer reagieren und z.B. Kostenfallen rechtzeitig erkennen. Es kann darüber hinaus sogar Spaß machen, die Entwicklung Ihres Unternehmens auf dem Papier zu sehen und zu verstehen. Ich helfe Ihnen dabei!

Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:

  1. Die Abrechnung nach Jahresumsatz
  2. Die Abrechnung nach Zeitaufwand
  3. Die Abrechnung mit einem Festpreis (ab dem dritten Jahr möglich).

Ich habe alle Preise auf der Website hier veröffentlicht.
Gerne können wir bei einem kostenlosen Erstgespräch alle Details erörtern.

Generell Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Unternehmer. Es geht im Kern darum, Zeit für die notwendige Büroarbeit zu sparen.
Buchhaltung wird oft als notwendiges Übel angesehen. Durch eine gute Buchhaltung lassen sich jedoch präzise Auswertungen erstellen, wodurch Sie ihr Unternehmen gezielter zum Erfolg führen können. Kein Unternehmen sollte blind geführt werden und kein Unternehmer sollte durch seine Steuerlast überrascht werden. Nur durch eine präzise und aktuelle Buchhaltung kann Ihr Steuerberater valide Auskünfte über Ihre steuerliche Situation treffen.

Nicht zuletzt aus diesem Grund erhalten meine Mandanten zwei betriebswirtschaftliche Beratungen pro Jahr von mir kostenfrei. 

Nein, ich bin keine Steuerberaterin und erbringe keine steuerlichen Leistungen.
Alle meine Leistungen werden gemäß §6 Nr. 1-4 StBerG ausgeführt.

Gleichwohl weise ich darauf hin, dass ich mich derzeit intensiv auf die Prüfung zur Steuerberaterin vorbereite und 25 Jahre internationale Berufserfahrung in der Buchhaltung vorweisen kann.

Nein, denn ich führe keine steuerliche Beratung durch. Für den Bereich der Buchhaltung, das Rechnungs- und Mahnwesen und die Lohnbuchhaltung stellt meine Dienstleistung durchaus eine Alternative zum Steuerberater dar.

Während meiner Berufserfahrung als Steuerfachangestellte habe ich, neben den alltäglichen Geschäftsvorfällen, besondere Erfahrungen für die Buchhaltung der nachfolgenden Berufsgruppen erlangt:

  • Ärzte und andere Heilberufe
  • Physio- und Psychotherapeuten
  • Masseure und Heilpraktiker
  • Hebammen
  • Bestatter

Alle Gewerbetreibende sind mir jedoch herzlich willkommen! Die o.g. Berufsgruppen weisen, aus buchhalterischer Sicht, einige Besonderheiten auf, die ich fest beherrsche.

Ich bin Experte auf meinem Gebiet, so wie Sie als Unternehmer Experte auf Ihrem Gebiet sind.
Ich kann die Buchhaltung schneller und qualifizierter erstellen als Sie.
Da ich nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater gebunden bin, kann ich flexibler auf den Markt reagieren und somit für Sie preiswertere Abrechnungsmodelle anbieten.

Ich mache kein Geschäft um jeden Preis.
Konkret bedeutet das: Ich nehme nur soviele Mandanten auf, wie ich fristgerecht und mit gleichbleibend guter Qualität bearbeiten kann.

Um Ihre Buchhaltung erledigen zu können, benötigte ich:

  • Ihre Belege (sortiert oder unsortiert) in Papierform oder digitalisiert
  • regelmäßig aktuelle Kontoauszüge
  • Verträge (wie z.B. Mietverträge oder Arbeitsverträge)
  • ggf. Kassenbücher

Bereits beim kostenlosen Erstgespräch werden wir die Details für Ihr Unternehmen besprechen und werden die Einzelheiten unserer gemeinsamen Zusammenarbeit festlegen.

Ja! Wenn die Buchhaltung erledigt ist, werden Ihre Daten an den Steuerberater Ihres Vertrauens übergeben. Dies kann digital oder in Papierformat geschehen. Ihr Steuerberater kümmert sich dann um die steuerlichen Angelegenheiten.

In der Regel sind Steuerberater sehr dankbar, wenn die Buchhaltung zuvor von einer qualifizierten Stelle erledigt ist. Der Steuerberater kann sich somit besser um sein Kerngeschäft (die steuerlichen Beratung und der Abschluss) konzentrieren. Für Ihren Steuerberater stehe ich stets zur Verfügung und kann flexibel auf Wünsche (z.B. Kontenbezeichnungen, Verwendung von Kostenstellen, ect.) eingehen.